Kompetenzen
Individualverteidigung
Schwerpunkt der Strafverteidigung ist klassischerweise die Individualverteidigung.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann gravierende Folgen haben. Gegenüber den Ermittlungsbehörden setzen wir uns konsequent für die Rechte unserer Mandanten ein.
Unser Handeln ist von Anfang an darauf ausgerichtet, das Verfahren zeitnah und mit möglichst geringer Öffentlichkeitswirkung abzuschließen.
Sollte ein kooperativer Umgang mit den Ermittlungsbehörden keine Lösung bieten, bringen wir die notwendige Expertise mit, um die eigene Position mit allen Mitteln zu verteidigen – insbesondere in nicht zu vermeidenden Hauptverhandlungen. Unsere langjährige Prozesserfahrung befähigt uns bei Bedarf, eine streitige Verteidigung durch alle Instanzen zu führen.
So zeigen wir dem Mandanten stets den effizientesten Lösungsweg auf und gehen diesen gemeinsam mit ihm.
Verteidigung von Unternehmen
Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Verfahren mit wirtschafts- bzw. steuerstrafrechtlichem, ordnungswidrigkeits- oder sanktionsrechtlichem Bezug.
Unternehmen werden immer öfter Ziel strafprozessualer Maßnahmen, insbesondere durch die Verhängung von Bußgeldern oder Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.
Ermittlungsbehörden – wie Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zoll- und Kartellbehörden oder BaFin - durchsuchen Geschäfts- und Produktionsräume, sichern Unterlagen und elektronische Daten.
Eine besondere Stärke unserer Kanzlei liegt in der Koordination umfangreicher Verfahren, in denen viele Organwalter oder Mitarbeitende ins Visier der Behörden geraten.
Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung in der strafrechtlichen Präventivberatung. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung maßgeschneiderter Compliance-Programme, führen Schulungen durch und leiten hausinterne Ermittlungen.
Vertretung von Opfern und Geschädigten
Als Spezialisten im Strafrecht kennen wir nicht nur die Seite der Strafverteidigung, sondern auch die Vertretung des Opfers oder Geschädigten im Strafverfahren.
Wir unterstützen unsere Mandanten kompetent, einfühlsam, engagiert
· als Zeugenbeistand
· als Vertreter der Nebenklage
· im Adhäsionsverfahren auf Schadensersatz
Das Geltendmachen der Rechte des Geschädigten im Strafverfahren kann häufig einen langwierigen und nervenaufreibenden weiteren zivilrechtlichen Prozess vermeiden. Zudem ergeben sich regelmäßig erhebliche Vorteile für die Beweissituation im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren.
Compliance
Das Dickicht vor Rechtsvorschriften wird auch für Spezialisten zunehmend undurchsichtiger, was auch die Anforderungen an die Unternehmensorganisation weiter anhebt.
Wir unterstützen mit den Fachanwälten und Steuerberatern der F.E.L.S Rechtsanwälte Part mbH Unternehmen und Organisationen bei der Einhaltung geltender Gesetze, Regeln und interner Standards. Ziel ist es, Rechtsrisiken zu erkennen, zu bewerten und systematisch zu steuern, um strafrechtliche und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wir Unterstützen bei der Entwicklung und Optimierung von Verhaltenskodizes, Richtlinien, Schulungen, Whistleblowing-Systemen, Risikocontrolling und Governance-Strukturen.
Intere Ermittlungen
Compliance Investigations sind fester Bestandteil der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen. Oft bildet sie auch die Grundlage einer schlagkräftigen Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe. Bei berechtigten Vorwürfen kann die aktive Sachverhaltsaufklärung und Kooperation mit den Behörden ebenso eine zieführende Verteidigungsstrategie sein;
Außerdem dienen Compliance Investigations der Beendigung anhaltender Pflichtverletzungen, der Ermittlung entstandener Schäden und der Durchsetzung eigener Ansprüche durch das geschädigte Unternehmen.
Wir verfügen über ein Netzwerk von Experten, die wir für den Mandanten bei Bedarf mit dem Privileg der Verschwiegenheitsplicht einsetzen können.
Wir können so punktuelle Untersuchungen als auch umfangreiche Ermittlungsprojekte durchführen.